Neben dem Austausch von Heizungsanlagen und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen zählen Möglichkeiten zur Installation von Balkonkraftwerken zu häufig gestellten Fragen bei Eigentümerversammlungen.
Von vielen Mietern gewünscht, von Städten gefördert, jedoch oftmals anderen Eigentümern ein Dorn im Auge.
Das Interesse an Installationen von Balkonkraftwerken wächst zunehmend mit dem Anstieg der Strom-Preise. Allein die Vorstellung sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen ist ein Anreiz für den Kauf und Betrieb einer solchen Anlage.
Aktuell gilt die Installation von solchen (Solar-/ Balkon-)Kraftwerken noch als bauliche Veränderung am Gebäude. Mittels einfacher Mehrheit kann gegen die Genehmigung zur Installation eines Balkonkraftwerkes durch die Gemeinschaft der Eigentümer gestimmt werden.
Ein Anspruch auf die Genehmigung des Balkonkraftwerkes besteht daher für Mieter und Eigentümer noch nicht.
(AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023 – 4 C 425/22 WEG)
Nun soll dem Nachrichtenportal „Die Welt“ ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums vorliegen, in welchem vorgesehen ist, dass die Installation und der Betrieb von Balkonkraftwerken als „privilegierte Maßnahme“ eingestuft werden.